Nutzung, Upgrade und Download der Software- und Firmware-Produkte von Helvest Systems GmbH
Allgemeine Lizenzbedingungen für Software- und Firmware-Produkte der Helvest Sysyems GmbH, route des Pervenches 1, 1700 Fribourg (CH).
Der Benutzer wird gebeten, die Lizenzbedingungen zu lesen, bevor er die Helvest Software- und Firmware-Produkte benutzt oder irgendwelche Operationen daran ausführt.
Mit dem Kauf eines Helvest Produktes oder mit dem Herunterladen, Installieren oder Aktualisieren von Software, Firmware oder Anwendungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, ist es Ihnen nicht gestattet, Software- oder Firmware-Produkte herunterzuladen oder zu verwenden.
1. Einsatzgebiet
1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung von Softwareprodukten, die kostenlos heruntergeladen oder unter www.helvest.ch/eu erworben werden können, für Firmware auf den Produkten zum Zeitpunkt des Kaufs oder für Firmware, die zur Installation auf elektronischen Geräten der Helvest Systems GmbH oder zu deren Aktualisierung gegeben wird, und/oder für Anwendungen, die auf mobilen Geräten oder IoTs installiert werden sollen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
2. Gegenstand der Lizenz
2.1 Gegenstand der Lizenz sind:
– die vorinstallierte Firmware, die auf „Helvest“-Modulgeräten für die Modellbahn verfügbar ist.
– weitere Versionen der Software/Firmware und zugehörige Updates, die von unseren Kunden von unserer Seite heruntergeladen werden können.
– die PC-Anwendung zur Verwaltung der Diagnose und Aktualisierung der oben genannten Geräte.
2.2 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die technischen Anforderungen seines Computers für die Installation der Software sowie die damit verbundenen Updates.
2.3 Der Lizenznehmer erkennt an, dass es nicht möglich ist, eine Software zu implementieren, die in allen Situationen völlig fehlerfrei ist. Gegenstand der Lizenz ist daher die Software, die ohne wesentliche Unannehmlichkeiten in den jeweils verfügbaren Versionen verwendet werden kann.
3. Copyright
3.1 Die zur Verfügung gestellte Software und Firmware sind durch das Copyright-Gesetz geschützt.
3.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm außerhalb dieser Lizenzbedingungen keine Rechte an der Software und Firmware zustehen und dass diese Rechte beim Lizenzgeber bzw. beim Urheberrechtsinhaber verbleiben.
3.2 Es besteht kein Anspruch auf den Quellcode oder einen entschlüsselten ausführbaren Code.
4 Einräumung von Nutzungsrechten
4.1 Im Rahmen dieser Bestimmungen erhält der Kunde ein persönliches, nicht exklusives Nutzungsrecht (Lizenz) für die gekaufte und/oder heruntergeladene Firmware und Software in der zum Zeitpunkt des Erwerbs bereitgestellten Version. Der Kunde ist verpflichtet, die Firmware und Software nur für persönliche Zwecke zu nutzen.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, die Software nur auf persönlichen Geräten für den persönlichen Gebrauch zu installieren und dabei so viele Kopien anzufertigen, wie für diesen Zweck unbedingt notwendig sind.
4.3 Der Kunde ist nur berechtigt, die gelieferte Firmware auf elektronische Produkte der Helvest Systems GmbH zu installieren, sofern der Lizenznehmer nichts anderes bestimmt.
4.4 Der Kunde darf weder Software oder Firmware noch Teile davon vervielfältigen. Er darf die Software oder Teile davon nicht professionell vertreiben oder Unterlizenzen vergeben.
4.5 Der Kunde darf die in der Software und Firmware enthaltenen Urheberrechtsvermerke, Marken, Hersteller-ID, Seriennummern oder andere Merkmale nicht verändern, entfernen oder anderweitig unkenntlich machen.
4.6 Der Kunde darf die Software nicht modifizieren. Die Dekompilierung ist nicht gestattet, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
4.7 Der Kunde darf weder die Firmware verändern, noch versuchen, den ausführbaren Code zu entschlüsseln, der in geschützter Form auf der Website zur Verfügung gestellt wird, noch auf andere Weise die vom Lizenznehmer zum Schutz seines Urheberrechts eingeführten Schutzmaßnahmen verletzen.
4.8 Es ist nicht verboten, den werkseitig installierten Bootloader durch einen anderen zu ersetzen. Allerdings verliert der Kunde dadurch alle Rechte zur Nutzung, Wiederherstellung und Aktualisierung der proprietären Firmware sowie jegliche Form der Garantie.
4.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Firmware und Software an Dritte zu liefern oder zu übertragen. Ebenso darf der Kunde Dritten keine Passwörter oder Zugangscodes für die Software oder zugehörige Datenbanken zur Verfügung stellen. Wenn ein Dritter an der Software interessiert ist, kann er sich direkt per E-Mail oder per Kontaktformular auf der Website an den Lizenzgeber Helvest Systems GmbH wenden.
5. Rücktrittsrecht
5.1 Jede Partei kann diese Lizenz aus berechtigten Gründen kündigen. Es wird davon ausgegangen, dass der Lizenzgeber einen Grund hat, insbesondere wenn der Kunde die Bestimmungen von Abschnitt 4 dieser Lizenzbedingungen nicht einhält, insbesondere wenn er sich wiederholt. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, alle in seinem Besitz befindlichen Daten, einschließlich etwaiger Zugangspasswörter und etwaiger Kopien der Software, zu löschen oder zu vernichten. Auf Verlangen des Lizenzgebers hat der Kunde die Löschung oder vollständige Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
6. Haftung des Lizenznehmers für Mängel des gelieferten Produkts
6.1
The following clauses apply in addition to the General Terms and Conditions of Sale.
6.2 For products downloaded from the Internet, the licensor assumes no responsibility for any viruses or problems that may occur on the licensee’s devices.
6.3 The licensor warrants that, in the event of regular use, the software will perform the functions described in the product description. The warranty does not include defects resulting from the fact that the software is modified, damaged, used inappropriately or inadequately or otherwise than as stipulated in this license.
6.4 In the event of a claim by the Licensee for malfunctions and a request for repair in accordance with the legal or contractual warranty conditions, the Licensee is not entitled to any rights if the Licensee has failed to take appropriate and technically up-to-date security measures against external actions, in particular against viruses and other phenomena that could put individual data or entire storage devices at risk.
7. Anwendung der AGB
7.1 Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung Vorrang.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
8.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenzgebers.
8.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Freiburg.
ACKNOWLEDGEMENTS
Some portions of Helvest software/firmware may utilize the following copyrighted material, the use of which is hereby acknowledged:
- avrSerial by Thomas Buck